Eine Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts (siehe Info-Box) dürfte Gillette gute Gewinne sichern. Kürzlich hatte Konkurrent Wilkinson Ersatzklingen für den weitverbreiteten Gillette-Rasierer „Mach3“ auf den Markt gebracht, die günstiger als das Original angeboten wurden. Nach Ansicht des Gerichts werden damit aber Rechte Gillettes verletzt.
1. Wilkinson hielt Patent für ungültig
2. 30 Prozent günstigerer Ersatz bei Drogerien geplant
Wilkinson hielt Patent für ungültig
Urteil |
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Um dem Verkaufsverbot zu entgehen, versuchte Wilkinson, die Richter davon zu überzeugen, dass das Schutzrecht ohnehin ungültig ist. Das darin beschriebene System sei schon 1998, als das Patent erteilt wurde, nicht mehr wirklich neu gewesen, so die Argumentation. Diese Einschätzung konnte das Düsseldorfer Landgericht jedoch nicht teilen. Man ordnete deshalb an, die bereits hergestellten Klingen einem Gerichtsvollzieher zu übergeben, bis über die mögliche Vernichtung entschieden ist. Bereits an den Handel ausgelieferte Chargen sind davon allerdings nicht betroffen.
30 Prozent günstigerer Ersatz bei Drogerien geplant
Für den Vertrieb der Klingen hatte sich Wilkinson mit fünf Drogeriemarktketten zusammengetan, die das Produkt als Eigenmarke und 30 Prozent günstiger als das Original anbieten wollten. Gillette drohten dank dieser Praxis größere Umsatzeinbußen. Zur Strategie des Unternehmens gehört es, den Rasierer „Mach3“ an sich günstig anzubieten, um die Verbreitung zu steigern. Der weitaus größere Teil des Gewinns wird dann mit relativ teuren Ersatzklingen erwirtschaftet. Diese Rechnung dürfte aber nur noch einige Monate aufgehen, weil das fragliche Patent Anfang 2018 ausläuft. Anschließend steht es anderer Herstellern frei, eigene Klingen für den „Mach3“ anzubieten.