home Panorama „Thermoburn“: Australischer Thermomix-Vertreiber zu Millionenstrafe verurteilt

„Thermoburn“: Australischer Thermomix-Vertreiber zu Millionenstrafe verurteilt

Nach mehreren schweren Unfällen mit der Küchenmaschine Thermomix des deutschen Herstellers Vorwerk, wurde eine Vertriebsfirma in Australien nun zu einer Geldstrafe von umgerechnet rund 2,9 Millionen Euro (4,6 Millionen Dollar) verurteilt. Der Bundesgerichtshof in Melbourne sah es im Prozess als erwiesen an, dass das Unternehmen „Thermomix in Australia“ (TiA) die Küchengeräte trotz eines bekannten Sicherheitsproblems weiterverkauft hat.

Schwere Verbrennungen durch unzureichenden Dichtungsring

INFO-BOX:
Thermomix
Mit dem Heizmixer VM 2000, der als „Ur-Thermomix“ gilt, begann 1971 die Geschichte der Thermomix-Küchengeräte. Das erste Modell unter der Bezeichnung Thermomix war 1980 der TM3000, der auch schon eine Kochfunktion mitbrachte.
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Die oberste australische Verbraucherschutzbehörde ACCC hatte im vergangenen Jahr ein Gerichtsverfahren gegen TiA eingeleitet, nachdem mindestens 14 Fälle bekannt geworden waren, in denen Thermomix-Kunden beim Hantieren mit dem Modell TM31 verletzt hatten. Schuld war dabei der unzureichende Dichtungsring des Zubereitungstopfes, der unter Druck den aufgesetzten Deckel geradezu absprengen und dabei umstehende Personen mit dem kochend heißen Inhalt verletzen konnte.

Danika Jones, die eine Pasta-Soße erhitzen wollte, zog sich so Verbrennungen zweiten Grades an Brust, Armen und Bauch zu. Weitere Fälle wurden unter dem Stichwort „Thermoburn“ auch von der Verbraucherschutzorganisation „Choice“ dokumentiert.

Verbraucher erst nach Monaten statt nach 48 Stunden informiert

Das Gericht warf dem australischen Vertreiber nun vor, dass Gerät trotz der bekannten Unfälle noch drei Monate weiterverkauft, die Öffentlichkeit über die Sicherheit der Produkte in die Irre geführt und Rückerstattungen verweigert zu haben. „Thermomix in Australia“ hatte die Verbraucher erst im September 2014 über das Sicherheitsrisiko informiert und einen Rückruf gestartet, obwohl das Problem bereits seit Juli desselben Jahres bekannt war. Nach australischem Recht hat dies jedoch innerhalb von 48 Stunden zu erfolgen. Das deutsche Unternehmen Vorwerk mit Sitz in Wuppertal als Hersteller der defekten Geräte war dabei jedoch nach eigenen Angaben nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen und auch nicht daran beteiligt.

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