Im Rechtsstreit zwischen Youtube und der GEMA geht es hin und her. Erst gestern urteilte das Landgericht München im Sinne des Videoportals, heute folgte ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg, das in einer anderen Klage der GEMA Recht gibt. Dabei ging es um die Verpflichtung von Youtube, Videos zu löschen, wenn diese Urheberrechte verletzen.
Löschverpflichtung, aber kein Schadensersatz
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist die seit 1933 staatlich legitimierte Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken wahrnimmt, die als Mitglied in ihr organisiert sind. |
Im gestern gefällten Münchner Urteil ging es um die finanziellen Aspekte des Streits zwischen den beiden Parteien. In diesem Fall hatte die GEMA Schadensersatz für die Abrufe von Videos gefordert, die Musik von GEMA-Künstlern enthielten. Pro Abruf wollten die Verwerter 0,375 Cent einklagen und hatten einen Gesamtstreitwert von 1,6 Millionen Euro errechnet. Die Klage wurde aber durch das Landgericht abgewiesen.
Keine Annäherung zwischen Youtube und GEMA
Sichtbarer Beleg für die Auseinandersetzung ist die seit Jahren auf Youtube zu findende Hinweistafel, mit der deutsche Nutzer unter Verweis auf dem GEMA am Ansehen einzelner Videos gehindert werden. Diese wird auch nach den jetzigen Urteilen nicht so schnell verschwinden, da beide Entscheidungen noch nicht rechtskräftig sind und es wahrscheinlich ist, dass Revisionsanträge gestellt werden. Auf ein schnelles Ende des seit 2009 schwelenden Streits ist also nicht zu hoffen, auch wenn sich Youtube bereits mit anderen Verwertungsgesellschaften einigen konnte. Weil die GEMA in Deutschland auf einen festen Betrag pro Abruf besteht, Youtube aber nur eine Einnahmenbeteiligung bietet, scheint die Einigung hierzulande noch in weiter Ferne.