Der Rundfunkbeitrag soll ab Anfang 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat steigen. Dieser Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) aus dem Februar folgte heute die Ministerpräsidentenkonferenz der Bundesländer (MPK) in Berlin. Dies teilte die Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz mit. Schon im ersten Entwurf vom November vergangenen Jahres hatte die KEF eine Anhebung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent vorgeschlagen.
1. Rundfunkgebühr bringt jährlich rund acht Milliarden Euro
2. Alle Länderparlamente müssen der Erhöhung zustimmen
Rundfunkgebühr bringt jährlich rund acht Milliarden Euro
Rundfunkbeitrag |
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Die Rundfunkgebühr gibt es in Deutschland seit 1923, als in Berlin die erste Sendegesellschaft ihren Sendebetrieb aufnahm. Bis 2013 wurde sie von der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) eingezogen, seitdem unter dem neuen Namen Rundfunkbeitrag vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Mit dem Rundfunkbeitrag werden unter anderem 22 Fernseh- und 67 Radiosender sowie eine Vielzahl von Online-Plattformen finanziert. |
Die heutige Einigung in der Ministerpräsidentenkonferenz sei ohne Aussprache erfolgt, als einziges Bundesland habe sich Sachsen-Anhalt enthalten. Bisher zahlt ein Haushalt monatlich 17,50 Euro Rundfunkgebühren. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit ARD, ZDF und Deutschlandradio ist der Beitrag die Haupteinnahmequelle. Bei der geplanten Beitragserhöhung entfallen monatlich 47 Cent auf die ARD, 33 Cent auf das ZDF sowie vier Cent auf das Deutschlandradio. 2018 lagen die Erträge aus der Rundfunkgebühr bei rund acht Milliarden Euro. Für 2019 rechnet der Beitragsservice mit einer vergleichbaren Summe. Die KEF erstellte ihre Empfehlung auf Grundlage des Finanzbedarfs, den ARD, ZDF und Deutschlandradio zuvor anmeldeten. Um den Wünschen der Anstalten vollumfänglich zu entsprechen, hätte der zukünftige Rundfunkbeitrag allerdings auf 19,24 Euro im Monat steigen müssen.
Alle Länderparlamente müssen der Erhöhung zustimmen
Die KEF-Experten gehen davon aus, dass es in der nächsten Beitragsperiode von 2021 bis 2024 bei Gesamtaufwendungen der öffentlich-rechtlichen Sender in Höhe von 38,67 Milliarden Euro eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro geben wird. Diese soll die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgleichen. Die Sender hingegen erwarteten in ihrer Planung einen doppelt so hohen Fehlbetrag. Damit die Erhöhung endgültig beschlossen und die Änderung des Rundfunkstaatsvertrags zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann, müssen vorab alle 16 Länderparlamente der Vereinbarung zustimmen.