Im Streit um einen Stellvertreter-Posten im Präsidium des Deutschen Bundestags ist die AfD-Fraktion mit einem Eilantrag in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es am Mittwoch ab, den Bundestag bis zu einer Entscheidung über die eigentliche Klage zu einer Anpassung des Wahlverfahrens zu verpflichten. So etwas sei in einem Organstreit grundsätzlich nicht vorgesehen, so das Gericht. Auch einen zweiten Eilantrag des AfD-Abgeordneten Fabian Jacobi wiesen die Richter ab.
1. AfD wollte Änderung des Wahlverfahrens erreichen
2. Sechs Kandidaten für Bundestagspräsidium gescheitert
AfD wollte Änderung des Wahlverfahrens erreichen
Über die eigentlichen Klagen ist noch nicht entschieden. Am 10. November will das Bundesverfassungsgericht über die Jacobi-Klage verhandeln. Dabei geht es um die Frage, ob auch einzelne Abgeordnete oder nur die Fraktion ein Vorschlagsrecht für die Wahl haben. Damit zeichnet sich ab, dass die Richterinnen und Richter des Zweitens Senats über die zentrale Klage der AfD-Fraktion gegen den Bundestag ohne Verhandlung per schriftlichem Beschluss entscheiden werden.
Bundestagspräsidenten seit 1949 |
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1949-1950: Erich Köhler 1950-1954: Hermann Ehlers 1954-1969: E. Gerstenmeier 1969-1972: K.-U. von Hassel 1972-1976: A. Renger 1976-1979: Karl Carstens 1979-1983: R. Stücklen 1983-1984: Rainer Barzel 1984-1988: P. Jenninger 1988-1998: Rita Süssmuth 1998-2005: W. Thierse 2005-2017: N. Lammert seit 2017: W. Schäuble |
Die Eilanträge seien jedoch unzulässig und zudem unzureichend begründet, erklärte das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen. Die AfD wolle ein neues und allgemein gültiges Verfahrensrecht, was in einem Eilverfahren aber nicht geschaffen werden könne. Im Eilverfahren gehe es ausschließlich um eine vorläufige Sicherung von Rechten. Ein „dringender Handlungsbedarf“ bestehe im vorliegenden Fall jedoch nicht. Grundsätzlich könne die Fraktion auch in der Hauptsache in einem solchen Organstreitverfahren höchstens die Feststellung erreichen, dass ihre Recht verletzt worden seien, so das Gericht. Eine Verpflichtung des Bundestages zu neuen Regelegungen für künftige Abstimmungen über AfD-Vorschläge sei hingegen nicht möglich.
Sechs Kandidaten für Bundestagspräsidium gescheitert
Die Partei reagierte enttäuscht auf die heutigen Entscheidungen. Es sei „leider wieder einmal festzustellen, dass Rechtsschutz für die Opposition vor dem Bundesverfassungsgericht“, gerade für die AfD, „im Inland inzwischen faktisch dysfunktional erscheint“, sagte Fraktionsjustiziar Stephan Brandner in Berlin. Er hoffe, dass das Gericht „in der Hauptsache zeitnah in unserem Sinne“ entscheide. Erst im Juni war zuletzt im dritten Anlauf die Wahl des bereits sechsten AfD-Kandidaten für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten gescheitert. Damit gehören dem Bundestagspräsidium weiterhin sechs Mitglieder an. Parlamentspräsident ist Wolfgang Schäuble (CDU). Seine gewählten Stellvertreter sind Hans-Peter Friedrich (CSU), Dagmar Ziegler (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Claudia Roth (Grüne) und Petra Pau (Linke).