Die Alternative für Deutschland (AfD) klagt vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das dort ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Partei habe zwei Klagen und zwei Eilanträge eingereicht, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die AfD reagiert mit dem Vorgehen auf Berichte, nach denen das BfV schon in der kommenden Woche bekanntgeben will, dass die Partei als Verdachtsfall eingestuft wird. Damit könnte sie ab sofort mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Die AfD befürchtet, dass ihr im Jahr der Bundestagswahl dadurch erhebliche Nachteile entstehen würden.
1. AfD beruft sich auf Parteien-Chancengleichheit
2. Seehofer lässt Gutachten nochmals prüfen
AfD beruft sich auf Parteien-Chancengleichheit
Bundesamt für Verfassungsschutz |
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde am 7. November 1950 gegründet und hat seinen Sitz in Köln-Chorweiler. Seit 2004 gibt es zudem eine Außenstelle in Berlin. Das BfV ist dem Bundes-innenministerium nachgeordnet. Seine Aufgaben bestehen im Sammeln und Auswerten von Informationen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind („Wehrhafte Demokratie“), in der Spionageabwehr sowie im Geheim- und Wirtschaftsschutz. |
Zuvor hatte die baden-württembergische AfD mitgeteilt, man betrachte die Beobachtung der Gesamtpartei als politisches Manöver. „Wenn mit der AfD die bundesweit stärkste Oppositionspartei sieben Wochen vor einer Landtagswahl geheimdienstlich beobachtet werden soll, ist das nicht nur ein Unrecht“, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende Markus Frohnmaier der dpa in Stuttgart. „Es ist auch eine schwerwiegende Attacke auf freie und demokratische Wahlen, wenn die Bürger durch einen unter Kontrolle der Regierung stehenden Geheimdienst in ihrer Wahlentscheidung beeinflusst werden sollen.“ In Baden-Württemberg wird ebenso wie in Rheinland-Pfalz am 14. März ein neuer Landtag gewählt.
Die AfD-Spitze selbst hatte bereits am Donnerstag eine Klage angekündigt. „Sollte das BfV die AfD offiziell zum Verdachtsfall erklären, werden wir mit allen juristischen Mitteln dagegen vorgehen – und absehbar erfolgreich sein“, sagte der Bundesvorsitzende Jörg Meuthen. „Denn die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, die für eine Beobachtung zwingend erforderlich sind, liegen schlicht nicht vor.“
Seehofer lässt Gutachten nochmals prüfen
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wies indes nach Informationen des „Spiegel“ die Juristen seines Hauses an, sich mit den Experten des BfV nochmals gründlich über das rund 1.000 Seiten lange geheime Gutachten zu beraten. Die Begründung solle absolut rechtssicher sein, um eine erfolgreiche Klage der AfD im Bundestagswahljahr auszuschließen. Wie lange diese Prüfung dauere, stehe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, so ein Sprecher des Ministeriums. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, geht jedoch davon aus, dass dem BfV genügend belastbare Anhaltspunkte für Extremismus vorliegen – nicht nur beim „Flügel“, sondern bei der Gesamtpartei. Mit dem heutigen Schritt zeige die AfD ihre Nervosität. Es sei „bezeichnend, dass die AfD eine mögliche Aufklärung der Öffentlichkeit juristisch verhindern will, statt sich eindeutiger als bislang von Extremisten in ihren Reihen wie Herrn Höcke zu distanzieren.“