Die Prüfungskommission der Freien Universität (FU) Berlin soll sich nach Plagiatsvorwürfen für die Aberkennung des Doktortitels von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) ausgesprochen haben. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin „Business Insider“ unter Berufung auf Universitäts-Kreise. Die Ministerin tritt auch als Spitzenkandidatin ihrer Partei für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im Herbst an und will Regierende Bürgermeisterin der Hauptstadt werden.
1. Universität hatte Giffey in erster Prüfung nur gerügt
2. Titel-Entzug ohne Einfluss auf Berliner Spitzenkandidatur
Universität hatte Giffey in erster Prüfung nur gerügt
Aberkennung eines akademischen Grades |
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Die Aberkennung eines akademischen Grades erfolgt auf der Rechts-grundlage der jeweiligen Prüfungsordnungen der Hochschulen. Eine Aberkennung kann erfolgen, wenn sich der Bewerber im Prüfungs-verfahren einer Täuschung (z.B. Plagiat) schuldig gemacht hat. Zudem ist eine Aberkennung möglich, wenn sich eine Person später durch wissen-schaftliches Fehlverhalten als unwürdig für die Führung des Doktorgrades erweist oder eine bestimmte vorsätzliche Straftat begeht. |
Eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums wollte sich nicht zu dem Medienbericht äußern. Es handele sich um ein laufendes Verfahren, das noch nicht abgeschlossen sei. Die Ministerin sei von der FU Berlin zu einer Stellungnahme hinsichtlich ihrer Doktorarbeit gebeten worden. „Dies und ein Ergebnis bleiben abzuwarten“, so die Sprecherin.
Giffey selbst hatte stets betont, dass sie nicht kopiert, sondern die Arbeit „nach bestem Wissen und Gewissen“ verfasst habe. Die Webseite VroniPlag hatte herausgefunden, dass 119 Textstellen auf 76 der 205 Seiten von Giffeys Doktorarbeit Plagiate seien. Das Prüfgremium der FU hatte seinen Abschlussbericht in der vergangenen Woche vorgelegt, wollte über dessen Inhalt aber keine Auskunft geben. „Nähere Informationen zum laufenden Prüfverfahren und zum Bericht des Prüfgremiums werden vor Bekanntgabe des Schlussergebnisses nicht veröffentlicht“, erklärte die Universität.
Auch die Mitglieder des Prüfgremiums würden bis zum Ende des Verfahrens geheim gehalten. Dadurch wolle man die Unabhängigkeit des Verfahrens sicherstellen. Ein Sprecher der FU wollte keinen Termin für eine endgültige Entscheidung durch das Präsidium der Universität nennen. Giffey habe aber noch rund drei Wochen Zeit für ihre Stellungnahme zum Abschlussbericht.
Titel-Entzug ohne Einfluss auf Berliner Spitzenkandidatur
Die Bundesfamilienministerin hatte im vergangenen November bekanntgegeben, wegen der Untersuchungen hinsichtlich ihrer Doktorarbeit auf den Titel zu verzichten. Sie habe sich zu diesem Schritt entschieden, um weiteren Schaden von ihrer Familie, ihrer politischen Arbeit sowie ihrer Partei abzuwenden. Ihre Tätigkeit als Ministerin werde sie fortsetzen. Zuvor hatte sie allerdings ihren Rücktritt in Aussicht gestellt, sollte die Universität ihr den Titel aberkennen. Auch ihre Berliner Spitzenkandidatur will Giffey nicht vom Entzug ihres Doktortitels abhängig machen. „Wer ich bin und was ich kann, ist nicht abhängig von diesem Titel. Was mich als Mensch ausmacht, liegt nicht in diesem akademischen Grad begründet.“ Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus findet parallel zur Bundestagswahl am 26. September statt. Obwohl die SPD in Umfragen derzeit deutlich hinter den Grünen zurückliegt, werden Giffey gute Chancen auf die Nachfolge ihres scheidenden Parteikollegen Michael Müller eingeräumt.