home Auto Bußgeld: Verkehrssündern drohen ab heute deutlich höhere Strafen

Bußgeld: Verkehrssündern drohen ab heute deutlich höhere Strafen

Am heutigen Donnerstag verschärfen sich die Strafen für zahlreiche Verkehrsdelikte. So müssen zukünftig nicht nur Autofahrer, die mit dem Handy am Ohr erwischt werden tiefer in die Tasche greifen, auch gegen Raser und Blockierer von Rettungsgassen soll künftig härter vorgegangen werden. Straßenverkehrsteilnehmer sollen so stärker von lebensgefährlichen Manövern abgehalten werden. Die Neuregelungen hatte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl am 22. September beschlossen.

Bis zu zehn Jahre Haft für illegale Straßenrennen

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Wer ein illegales Straßenrennen veranstaltet oder daran teilnimmt, kann ab sofort für mindestens zwei Jahre ins Gefängnis kommen. Kommen bei dem illegalen Rennen Personen zu Schaden oder werden diese sogar getötet, können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden. Bestraft wird schon der Versuch, ein Rennen zu organisieren, Autos können eingezogen werden. Bisher wurden illegale Autorennen mit 400 Euro Strafe sowie einem Monat Fahrverbot geahndet, was offenbar nur wenige abschreckte. Bundesjustizminister Heiko Maas nannte diesen neu eingeführten Strafbestand sowie die Strafverschärfung daher „dringend erforderlich“. Man müsse alles tun, um diesen Irrsinn zu stoppen, so der Minister weiter.

Wird man zukünftig mit dem Handy am Steuer erwischt, sind 100 statt bisher 60 Euro fällig. Dazu kommt ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Bei einem Unfall drohen sogar 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Fahrradfahrer, die mit dem Handy am Ohr ertappt werden, zahlen jetzt 55 statt bisher 25 Euro. Unter das Handyverbot fallen nun alle Kommunikationsgeräte, also auch Tablets und Laptops.

Wer bei Stau keine Rettungsgasse bildet, wird mit mindestens 200 Euro zur Kasse gebeten, im schlimmsten Fall kann sich dies bis auf 320 Euro plus einen Monat Fahrverbot ausweiten. Bislang betrug das Bußgeld für Rettungsgassenverstöße gerade einmal 20 Euro. Wer Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht bei der Weiterfahrt behindert, muss jetzt mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 240 Euro plus einem Monat Fahrverbot rechnen – auch unabhängig von einer Rettungsgasse.

Fahrer muss eindeutig identifizierbar sein

Wer am Steuer sitzt, muss zukünftig auch einwandfrei erkennbar sein. Gesichtsverhüllende Masken sowie Verschleierung sind damit tabu. Dadurch sollen bei zusehends automatisierten Verkehrskontrollen Fahrer eindeutig identifizierbar sein. Zuwiderhandlungen werden mit 60 Euro Bußgeld bestraft. Weiterhin erlaubt sind Kopfbedeckungen wie Hüte, Kappen oder Kopftücher, die das Gesicht nicht bedecken. Ebenso gestattet sind weiterhin Fastnachtsschminke, Sonnenbrillen und Helme bei Motorradfahrern.

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