home Kino, Panorama „Das Boot“: Kameramann erhält fast eine halbe Million Euro Nachvergütung

„Das Boot“: Kameramann erhält fast eine halbe Million Euro Nachvergütung

Seit 14 Jahren kämpft der Kameramann Jost Vacano, Kameramann des Filmklassikers „Das Boot“, vor Gericht für mehr Geld. Nun gab es eine außergerichtliche Einigung. Vacano erhält fast eine halbe Million Euro zusätzlich. Die Münchner Bavaria Film GmbH zahlt dem 87-Jährigen für die Nutzungen bis zum 31. Dezember 2021 rund 270.000 Euro und beteiligt Vacano auch zukünftig an den Erlösen des 1981 erschienenen Streifens. Die EuroVideo Medien GmbH, ein Tochterunternehmen der Telepool GmbH, zahlt bis Ablauf ihrer Lizenzzeit Ende 2018 rund 192.000 Euro. Beide Summen addieren sich jeweils zuzüglich Zinsen und Umsatzsteuer.

„Fairnessparagraf“ ermöglicht seit 2002 Nachvergütung

INFO-BOX:
Das Boot
Die Produktion von „Das Boot“ kostete 32 Millionen DM. Der Film zählt mit 5,8 Millionen Zuschauern in Deutschland zu den zehn erfolgreichsten deutschen Filmen. In den USA spielte „Das Boot“ rund 11,5 Millionen US-Dollar ein.
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Der Film „Das Boot“ nach dem Buch von Lothar-Günther Buchheim und unter der Regie von Wolfgang Petersen, spielt im Zweiten Weltkrieg und schildert die Erlebnisse eines deutschen U-Boots auf Feindfahrt während der Atlantikschlacht. Der Film mit prominenter Besetzung (u.a. Jürgen Prochnow, Uwe Ochsenknecht, Jan Fedder und Herbert Grönemeyer) erhielt sechs Oscar-Nominierungen und spielte viele Millionen Euro ein. Chef-Kameramann Vacano erhielt für seine Arbeit damals umgerechnet rund 100.000 Euro. Seit 2002 gibt es jedoch den sogenannten Fairnessparagrafen im Urheberrecht. Dieser sieht eine Nachvergütung vor, wenn die vereinbarte Gegenleistung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen.

Unter Berufung auf diesen Paragrafen kämpfte Vacano, der auch bei Filmen wie „Robocop“ oder „Total Recall“ mit Arnold Schwarzenegger die Kamera führte, viele Jahre in mehreren Verfahren für ein größeres Stück vom Kuchen. Konkret ging es dabei um die finanzielle Beteiligung an Kino- und TV-Ausstrahlungen, um zahlreiche Wiederholungen und komplizierte Berechnungsmodelle.

Vacano hatte bereits gegen ARD-Anstalten geklagt

Zuletzt stritten sich die Parteien vor dem Oberlandesgericht München. Vacano geht es dabei nach eigenen Angaben aber nicht nur um Geld, sondern auch um Anerkennung und um „berufspolitische Interessen“. Damit ist die Durchsetzung des Urheberrechts für Kameraleute gemeint. Wie die Bavaria Film GmbH mitteilte, erfolgte die „freiwillige Beendigung der juristischen Auseinandersetzung“ nun in Anerkennung an die „einmalige Leistung von Jost Vacano“. Schon im vergangenen Jahr hatte sich Vacano mit den ARD-Anstalten in derselben Sache auf einen Vergleich geeinigt und eine nachträgliche Zahlung von 160.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erwirkt.