home Panorama Europäischer Gerichtshof: Österreichischer Datenschützer darf keine Sammelklage gegen Facebook einreichen

Europäischer Gerichtshof: Österreichischer Datenschützer darf keine Sammelklage gegen Facebook einreichen

Facebook muss in Europa vorerst keine Sammelklage durch Verbraucher fürchten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diesem Ansinnen eines Datenschützers aus Österreich eine Absage erteilt. Als Privatperson könne er den Betreiber des sozialen Netzwerks aber auch in seiner Heimat verklagen.

Kritik an Datenschutz und Zusammenarbeit mit der NSA

Der Streit zwischen Max Schrems und Facebook dauert mittlerweile seit 2011 an. Damals legte der Österreicher in Irland Beschwerde wegen Datenschutzverstößen gegen das Unternehmen ein. Nach seiner Ansicht werden Nutzer nur unzureichend darüber informiert, welche Bedingungen sie bei der Anmeldung akzeptieren. Außerdem kritisiert Schrems die große Zahl an Informationen, die Facebook durch die mittlerweile auf nahezu jeder Webseite eingebundenen Like-Buttons erhält. Das Netzwerk bekomme so die Möglichkeit, das Verhalten des Nutzers zu analysieren, ohne dass dieser sich dessen bewusst sei. Als rechtswidrig sieht der Jurist darüber hinaus Facebooks Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen Auslandsgeheimdienst NSA an.

Weil Schrems’ Klage in Irland drei Jahre ohne Folgen blieb, zog er 2014 in Österreich vor Gericht. Die Richter in Wien sahen allerdings erst einmal Klärungsbedarf über ihre Zuständigkeit und wandten sich damit an den EuGH. Dort entschied man nun, dass Schrems tatsächlich berechtigt ist, in seiner Heimat zu prozessieren, eine von ihm angestrebte Sammelklage sei jedoch nicht möglich. Verbraucher könnten ihre Ansprüche nicht an Schrems abtreten, sondern müssten einzeln Klage einreichen. Der Österreicher hatte zuvor erklärt, bis zu 25.000 Unterstützer einer Sammelklage in ganz Europa gefunden zu haben.

Neue EU-Datenschutzgrundverordnung unterstützt Sammelklagen

Sowohl Schrems als auch Facebook werteten das Urteil als Erfolg. Während der Betreiber des Netzwerks vorerst keine Sammelklagen von Verbrauchern zu befürchten hat, setzte sich der Österreicher erfolgreich gegen Facebooks Versuch zur Wehr, ihm den Status eines Verbrauchers abzusprechen. Weil er das Netzwerk beruflich nutze, könne er nach Ansicht des Konzerns nicht als Privatperson klagen. Das sahen die Richter anders.

Trotz des Urteils will Schrems weiter an Sammelklagen gegen Facebook festhalten. Zu diesem Zweck hat er den Verein „My Privacy is none of your Business“ (Noyb) ins Leben gerufen und will es Bürgern über diesen erleichtern, sich gegen Datenschutzverstöße zu wehren. Einzelklagen sind seiner Meinung nach aufgrund des geringen Streitwerts zu aufwendig, um von Privatpersonen ausgefochten zu werden. Rückendeckung erhält er dabei durch die ab Mai 2018 geltende neue Datenschutz-Grundverordnung der EU. Sie sieht vor, dass Vereine stellvertretend für mehrere Verbraucher Rechte einklagen können.

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