Im jahrelangen Rechtsstreit um die Tagesschau-App hat das zuständige Oberlandesgericht Köln gegen die ARD entschieden. Verleger hatten der Rundfunkanstalt vorgeworfen, mit ihrer App ein presseähnliches Produkt anzubieten und damit den Wettbewerb zu verzerren. Konsequenzen wird dies allerdings weder für die Macher der Anwendung noch ihre Nutzer haben.
1. Richter bemängelt fehlenden Bezug zum ARD-Programm
2. ARD hat bei App bereits nachgebessert
Richter bemängelt fehlenden Bezug zum ARD-Programm
Tagesschau-App |
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Problematisch ist das, weil es den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten laut Rundfunkstaatsvertrag verboten ist, derartige Produkte anzubieten. Das Gericht untersagte es der ARD folglich, die App in der geprüften Form zu verbreiten und gab den klagenden Verlagen recht. Sie hatten bemängelt, dass die kostenlos angebotenen Texte in der Anwendung mit den eigenen kostenpflichtigen Print- und Online-Angeboten unzulässig im Wettbewerb stehen.
ARD hat bei App bereits nachgebessert
Verschwinden wird die App trotz des Urteils nicht. Nach eigenem Bekunden haben die Verantwortlichen schon vor der Entscheidung nachgebessert, sodass mittlerweile alle Texte einen Bezug zu den Sendungen der ARD haben sollen. Inhaltlich sah man sich schon zuvor auf der sicheren Seite, weil die App lediglich auf der Webseite der Tageschau veröffentlichte Inhalte spiegelt. Diese wurde bereits geprüft und genehmigt.