home Panorama Oberlandesgericht Köln: ARD unterliegt Verlegern im Streit um Tagesschau-App

Oberlandesgericht Köln: ARD unterliegt Verlegern im Streit um Tagesschau-App

Im jahrelangen Rechtsstreit um die Tagesschau-App hat das zuständige Oberlandesgericht Köln gegen die ARD entschieden. Verleger hatten der Rundfunkanstalt vorgeworfen, mit ihrer App ein presseähnliches Produkt anzubieten und damit den Wettbewerb zu verzerren. Konsequenzen wird dies allerdings weder für die Macher der Anwendung noch ihre Nutzer haben.

Richter bemängelt fehlenden Bezug zum ARD-Programm

INFO-BOX:
Urteil
Tagesschau-App
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Zum Gegenstand des Rechtsstreits wurde die Tageschau-App, wie sie Nutzer am 15. Juni 2011 vorfanden. Das Gericht musste beurteilen, ob es in der Anwendung zu diesem Zeitpunkt einen ausreichenden Bezug zu den Fernsehbeiträgen der ARD-Sender gab und ob das Verhältnis zwischen Video- und Textbeiträgen den Vorwurf, ein presseähnliches Erzeugnis zu sein, bestätigt. Nach der Prüfung kam der zuständige Richter zum Schluss, dass die Text- und Bildanteile gegenüber Videos tatsächlich im Vordergrund standen, weshalb die Anwendung als presseähnlich und damit als Konkurrenz zu den Online-Angeboten der klagenden Verlage gesehen werden kann. Auch habe es den Beiträgen immer wieder an einem erkennbaren Bezug zu Sendungen gemangelt.

Problematisch ist das, weil es den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten laut Rundfunkstaatsvertrag verboten ist, derartige Produkte anzubieten. Das Gericht untersagte es der ARD folglich, die App in der geprüften Form zu verbreiten und gab den klagenden Verlagen recht. Sie hatten bemängelt, dass die kostenlos angebotenen Texte in der Anwendung mit den eigenen kostenpflichtigen Print- und Online-Angeboten unzulässig im Wettbewerb stehen.

ARD hat bei App bereits nachgebessert

Verschwinden wird die App trotz des Urteils nicht. Nach eigenem Bekunden haben die Verantwortlichen schon vor der Entscheidung nachgebessert, sodass mittlerweile alle Texte einen Bezug zu den Sendungen der ARD haben sollen. Inhaltlich sah man sich schon zuvor auf der sicheren Seite, weil die App lediglich auf der Webseite der Tageschau veröffentlichte Inhalte spiegelt. Diese wurde bereits geprüft und genehmigt.

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