home Panorama Streit um Schmähgedicht: Böhmermann-Anwalt will Bundeskanzlerin Angela Merkel verklagen

Streit um Schmähgedicht: Böhmermann-Anwalt will Bundeskanzlerin Angela Merkel verklagen

Die Auseinandersetzungen um das „Schmähgedicht“ des TV-Satirikers Jan Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gehen in eine neue Runde. Wie der Berliner „Tagesspiegel“ schreibt, droht Christian Schertz, der Berliner Anwalt des TV-Moderators, Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem Schreiben ans Kanzleramt mit einer Klage, sollte sie die unmittelbar nach der Ausstrahlung gemachte öffentliche Bewertung, das Gedicht sei „bewusst verletzend“ gewesen, nicht zurücknehmen. Merkel habe dabei laut Schertz eine „juristische Bewertung des Werkes meines Mandaten vorgenommen“, die einer Vorverurteilung gleichkomme. Da zu diesem Zeitpunkt das Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann bereits eingeleitet gewesen sein, sei dieser Vorgang rechtswidrig gewesen.

Anwalt: Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt

INFO-BOX:
Urteil
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In seiner ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ hatte der Satiriker am 31. März 2016 teilweise wüste Beschimpfungen gegen den türkischen Präsidenten Erdogan vorgetragen und dies damit begründet, er wolle den Unterschied zwischen erlaubter Satire und in Deutschland verbotener Schmähkritik demonstrieren. Unmittelbar nach der Sendung hatte sich die Bundeskanzlerin öffentlich zu dem Vortrag geäußert, obwohl bereits Ermittlungen gegen Böhmermann liefen. Schertz sieht dadurch den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt.

In dem Brief fordert er die Bundeskanzlerin laut „Tagesspiegel“ daher auf, innerhalb einer Woche eine Erklärung abzugeben, in der sie in der Rückschau die damals getroffene Äußerung, die „erhebliche Folgen ausgelöst“ habe, als rechtswidrig einstufen solle. Andernfalls werde er seinem Mandanten Böhmermann zur Klage raten.

Rechtsstreit noch lange nicht entschieden

Schon im Juli war bekannt geworden, dass die juristische Auseinandersetzung um das Gedicht weiter andauert. Das Hamburger Landgericht hatte Böhmermann im Februar in einem Urteil (siehe Info-Box) untersagt, weite Teile des Werks öffentlich vorzutragen, da diese Passagen das allgemeine Persönlichkeitsrecht Erdogans im Kernbereich berühren. Von den insgesamt 24 Versen darf der Satiriker daher seitdem nur noch sechs straffrei rezitieren. Sowohl Erdogans Anwalt Mustafa Kaplan wie auch Böhmermanns Rechtsbeistand Schertz hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. Erdogan will das Gedicht komplett verbieten lassen, während Böhmermann es ohne Einschränkungen weiterverbreiten möchte.

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