home Gesundheit, Politik „Homosexualität ist keine Krankheit“: Kabinett verbietet Konversionstherapien

„Homosexualität ist keine Krankheit“: Kabinett verbietet Konversionstherapien

Das Bundeskabinett hat heute dem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zugestimmt, sogenannte Konversionstherapien unter Strafe zu stellen. Wer mit solchen Pseudotherapien versucht, homosexuelle oder transsexuelle Menschen zu „bekehren“, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Bei Verstößen gegen das Verbot des Bewerbens, Anbietens und Vermittelns können Bußgelder bis zu einer Höhe von 30.000 Euro verhängt werden. Nach Schätzungen des Ministeriums werden bisher in Deutschland pro Jahr etwa 2.000 solcher Behandlungen durchgeführt.

„Es ist okay, so wie du bist“

INFO-BOX:
Konversionstherapie
Konversions- oder auch Reparativtherapien zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung eines Menschen zu beeinflussen oder zu verändern. Dahinter verbirgt sich die seit etwa Mitte des vergangenen Jahrhunderts verbreitete Vorstellung, dass Homosexualität eine Krankheit oder das Symptom einer Krankheit sei, die „geheilt“ werden könne. Homosexualität soll sich durch Konversionstherapien in heterosexuelles bzw. asexuelles Verhalten „umkehren“. Dies soll in erster Linie mit Hilfe der Psychoanalyse geschehen (erste Anhänger dieser Theorie waren u.a. Anna Freud und Irving Bieber), unterstützend werden Lichttherapien, homöo-pathische Behandlungen oder gar Elektroschock-therapien angeboten. Diese richten sich vornehmlich an Jugendliche und Heranwachsende.
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„Homosexualität ist keine Krankheit. Daher ist schon der Begriff Therapie irreführend“, sagte Spahn. Durch Konversionstherapien entstehe zudem oft schweres körperliches und seelisches Leid. „Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund.“ Ein Verbot sei auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität haderten: „Es ist okay, so wie du bist.“ Kurz vor dem geplanten Beschluss hatte das Bundesgesundheitsministerium den Gesetzentwurf noch einmal verschärft. Die Ausnahmen für Heranwachsende habe man gestrichen, sagte Spahn gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Gerade in dieser Altersphase fänden die meisten Versuche statt, mit Pseudotherapien gegen Homosexualität oder die Geschlechtsidentität vorzugehen. Daher soll die Konversionstherapie künftig auch bei 16- bis 18-Jährigen verboten sein. Ursprünglich war ein generelles Verbot nur bis zum Alter von 16 Jahren geplant.

Bei Volljährigen sollen Konversionstherapien verboten werden, wenn deren Einwilligung zur Behandlung auf einem „Willensmangel“ beruht. Darunter sind etwa Zwang, Drohungen, Täuschung oder Irrtum zu verstehen. Ausdrücklich ausgenommen von dem Behandlungsverbot sind hingegen Therapien bei Störungen der Sexualpräferenz wie etwa Pädophilie oder Exhibitionismus. Bei seelsorgerischen und psychotherapeutischen Gespräche greife das Verbot zudem nur dann, wenn die Gesprächspartner zielgerichtet Einfluss auf die sexuelle Orientierung zu nehmen versuchen, so das Ministerium.

Das Verbot gilt im Übrigen für alle – also nicht nur für Menschen, die Konversionstherapien berufsmäßig anbieten. Auch Eltern können bei „gröblicher Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht“ bestraft werden. Spahns Ministerium rechtfertigte das Verbot mit den potenziellen „Schäden“ der „Therapien“. Keine der bekannten Studien lasse den Schluss zu, „dass die sexuelle Orientierung dauerhaft verändert werden kann“. Wissenschaftlich nachgewiesen seien hingegen schwerwiegende gesundheitliche Schäden durch diese „Therapien“. Dazu gehörten Depressionen, Angststörungen, der Verlust sexueller Gefühle sowie ein erhöhtes Suizidrisiko.

SPD prüft umfassendes Verbot auch für Erwachsene

Der Koalitionspartner SPD äußerte den Wunsch nach einem noch weitergehenden Verbot. Allerdings sei es „rechtlich schwer umsetzbar“, ein umfassendes Verbot der Konversionstherapie auch für Erwachsene durchzusetzen, sagte Fraktionsvizechefin Bärbel Bas. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte bereits förmlich erklärt, dass Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit keine Krankheiten seien und man sie deshalb auch nicht therapieren müsse. Der Weltärztebund, dem auch die Bundesärztekammer angehört, bezeichnete gegen Homosexualität gerichtete Therapien als „ernste Gefährdung für die Gesundheit und die Menschenrechte“. Als erstes europäisches Land verbot Malte 2015 Konversionstherapien. Auch in Brasilien und mehreren US-Bundesstaaten bestehen solche Verbote.