Nach einer heute verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (siehe Info-Box) muss die Bundesregierung Abgeordneten Informationen zukommen lassen, wenn diese nicht das Staatswohl oder die Grundrechte Dritter gefährden. Das Urteil ist das Ergebnis einer Klage der Grünen aus dem Jahr 2010. Die damalige Bundesregierung hatte Anfragen nur teilweise oder gar nicht beantwortet und damit nach Ansicht der Richter gegen ihre Informationspflicht verstoßen.
1. Einschränkung der Auskunftspflicht nur in Ausnahmefällen
2. Bundesregierung hat Parlamentsrechte verletzt
Einschränkung der Auskunftspflicht nur in Ausnahmefällen
Urteil |
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Bundesregierung hat Parlamentsrechte verletzt
Mit dem Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht gleichzeitig klar, dass die Bundesregierung 2010 Informationen bezüglich der Deutschen Bahn und der Finanzmarktaufsicht zu Unrecht verweigerte. Als mehrheitlich dem Bund gehörende Unternehmen fielen diese in den Verantwortungsbereich der Regierung und damit unter die Auskunftspflicht. Weil man sich dennoch weigerte, Anfrage vollständige zu beantworten, hatte man die Rechte der Abgeordneten und des Parlaments verletzt.
Damals verlangten Politiker der Grünen Informationen zu Vereinbarungen der Bundesregierung mit der Deutschen Bahn im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 sowie zur Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die der Aufklärung der Bankenkrise dienen sollten. In beiden Fällen lieferte die Bundesregierung nicht alle gewünschten Informationen, weshalb sich die Grünen zur Klage entschieden.