home Politik, Technik Mehr Cyberschutz: Innenministerin Nancy Faeser plant Grundgesetzänderung

Mehr Cyberschutz: Innenministerin Nancy Faeser plant Grundgesetzänderung

Wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat das Bundesinnenministerium unter Innenministerin Nancy Faeser (SPD) am Dienstag neue Maßnahmen für mehr Cybersicherheit vorgestellt. Dazu gehört die Einführung eines zentralen Videokonferenzsystems für die Bundesverwaltung, das höchsten Sicherheitsanforderungen entspricht. Zudem soll beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Plattform für den Austausch von Informationen zu Cyberangriffen entstehen. Gestärkt werden sollen außerdem der Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt (BKA).

Besserer Schutz kritischer Infrastruktur

Auch die Bundespolizei soll mehr Personal und bessere Technik bekommen. Um im Falle von Cyberattacken schneller handlungsfähig zu sein, sollen die Betreiber kritischer Infrastruktur, etwa im Bereich der Energie- oder Gesundheitsversorgung, zudem dicht an das BSI-Lagezentrum angebunden werden. Der Ukraine-Krieg verdeutliche „einmal mehr, wie essenziell Cybersicherheit für einen modernen, hoch technologisierten und digitalisierten Industriestaat wie Deutschland ist“. Es gebe gezielte Angriffe auf kritische Infrastruktur, Aktionen von Cyberkriminellen, gezielte Desinformationen oder Angriffe auf staatliche Strukturen. Dies alles sei geeignet, „die Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens und unserer Wirtschaft massiv und anhaltend zu beeinträchtigen oder gar zu unterbrechen“, heißt es in Faesers Konzept.

Zwei-Drittel-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat nötig

INFO-BOX:
BA für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Das BSI wurde 1991 mit dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) gegründet. Es hat seinen Sitz in Bonn und rund 1.550 Beschäftigte (Stand 2021).
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Um das BSI zu einer Zentralstelle zwischen Bund und Ländern auszubauen, ist eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Aktuell liegt die Verantwortung in Sachen Cybersicherheit noch bei den Ländern. Das BSI konnte hier bislang nur Amtshilfe leisten, so Faeser. Angesichts der gewachsenen Bedrohung sei dies nicht mehr zeitgemäß, die Länder mit dieser Aufgabe langfristig „überfordert“. Das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz sind bereits Beispiele für derartige Zentralstellen. Im Unterschied zu anderen Bundesbehörden können sie die Zusammenarbeit von Bund und Ländern koordinieren und haben auch ein Weisungsrecht gegenüber den Landesbehörden.

Sie habe zu ihrem Vorschlag einer Grundgesetzänderung aus den Ländern auch sehr positive Signale erhalten, sagte Faeser. Für eine Grundgesetzänderung bräuchte die Ampel-Regierung im Bundestag auch Stimmen aus der Opposition, weil dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. Zudem müssten auch die Länder im Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen.

Faeser will Zuständigkeiten umverteilen

Wie kritisch das Bundesinnenministerium den bestehenden Schutz staatlicher Netze, aber auch den von Unternehmenssoftware und höchstpersönlicher Kommunikation beurteilt, verrät schon die Länge der 16-seitigen Cyberagenda. Trotzdem dürfte es innerhalb der Regierung noch einigen Abstimmungsbedarf geben. So strebt das Innenministerium dem Papier zufolge eine „Anpassung der Zuständigkeitsverteilung im Bereich der Gefahrenabwehr im Cyberraum“ an. Für Digitales ist bisher Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) verantwortlich. Mit dem Kommando Cyber- und Informationsraum gibt es in der Bundeswehr einen Organisationsbereich zur Abwehr von Cyberangriffen.

Faeser hatte zudem im Vorfeld angekündigt, IP-Adressen speichern zu lassen, um Missbrauchstäter identifizieren zu können. Dies lehnt FDP-Justizminister Marco Buschmann strikt ab. Nun heißt es in Faesers Agenda dazu nur vage, man wolle „digitale Ermittlungswerkzeuge für die Sicherheitsbehörden“ ausbauen. Man darf also auf weitere Debatten gespannt sein.