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Bundeskartellamt verschärft Missbrauchsaufsicht bei Google

Dem Internetgiganten Google drohen Einschränkungen seiner Aktivitäten durch das Bundeskartellamt. Die Bonner Behörde bescheinigte dem zum Alphabet-Konzern gehörenden Unternehmen am Mittwoch nach monatelanger Prüfung eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ für den Wettbewerb. Damit unterliege der Konzern der erweiterten Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörde, sagte Präsident Andreas Mundt.

Verfahren gegen Google und Alphabet seit Ende Mai

INFO-BOX:
Google
Der Google-Vorläufer BackRub wurde von Larry Page und Sergey Brin 1995 an der Stanford University entwickelt. Der Echtbetrieb begann im Jahr 1996, seit dem 15. September 1997 ist die Suchmaschine unter dem Namen Google online. Der Name basiert auf einem Wortspiel mit der amerikanischen Aussprache des Wortes „Googol“. Heute ist Google die meistbesuchte Webseite der Welt. Die Suchmaschine bearbeitet jährlich mehr als zwei Billionen Suchanfragen.
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Dies sei „ein ganz wesentlicher Schritt, denn auf dieser Grundlage kann das Bundeskartellamt jetzt konkrete, für den Wettbewerb schädliche Verhaltensweisen aufgreifen“. Vor einem Jahr waren neue Vorschriften für Digitalkonzerne in Kraft getreten. Zentraler Bestandteil dieser Vorgaben ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht. Die Aufsichtsbehörden können nun bei Verstößen großer Digitalkonzerne früher einschreiten und wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Dazu muss deren überragende marktübergreifende Bedeutung nachgewiesen sein, wie es jetzt bei Google geschehen ist. Die entsprechenden Verfahren gegen Google und seinen Mutterkonzern liefen bereits seit Ende Mai. Das Amt hat nun erste Schritte eingeleitet. „Wir haben bereits damit begonnen, uns mit der Verarbeitung persönlicher Daten durch Google sowie dem Thema Google News Showcase intensiver zu befassen“, erklärte Mundt. „Parallel dazu betreiben wir mit Nachdruck weitere Verfahren gegen Amazon, Apple und Meta, ehemals Facebook“.

In Deutschland habe Google mit Marktanteilen von mehr als 80 Prozent eine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Suchdienste und sei der wesentliche Anbieter für suchgebundene Werbung. Der Konzern könne daher marktübergreifend gegenüber anderen Unternehmen die Regeln und Rahmenbedingungen vorgeben, so die Behörde. Durch sein digitales Ökosystem (beispielsweise die Google-Tochter Youtube oder das eigene Betriebssystem Android) habe Google zudem „bedeutenden Einfluss auf den Zugang anderer Unternehmen zu seinen Nutzern und Werbekunden“. Der Internetriese erreiche täglich „hohe Nutzerreichweiten“ mit seiner Vielzahl an Diensten und habe außerdem einen „herausragenden Zugang“ zu wettbewerbsrelevanten Daten. Das erlaube Google unter anderem die Vermarktung zielgerichteter Werbung. Mit Online-Werbung erzielte das Unternehmen 2020 etwa 147 Milliarden Dollar (rund 130 Milliarden Euro). Dies entspricht etwa 80 Prozent des Gesamtumsatzes.

Konzern will keine Rechtsmittel einlegen

Googles überragende Bedeutung für den Wettbewerb zeigt sich nicht zuletzt auch im Börsenwert. Er ist weltweit einer der höchsten ist und spiegelt die riesige Finanzkraft des Unternehmens wider. Alphabet gehört darüber hinaus zu den wenigen Konzernen am Aktienmarkt, der über eine Marktkapitalisierung von mehr als einer Billion Dollar verfügt. Google hat nach Angaben des Bundeskartellamts erklärt, gegen den Beschluss keine Rechtsmittel einlegen zu wollen. Außerdem bestreite man die Ausführungen im Kern nicht. Allerdings habe das Unternehmen hervorgehoben, dass es keinesfalls „zwingend mit allen vom Amt in der Entscheidung getroffenen tatsächlichen Feststellungen und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen einverstanden ist“. Das Kartellamt stützt sich bei seinem Vorgehen vor allem auf den erweiterten Paragrafen 19 des reformierten Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Damit gab der Gesetzgeber den Kontrolleuren mehr Befugnisse an die Hand, gegen große Digitalkonzerne vorzugehen. Die heutige Entscheidung ist im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet.