Die deutsche PKW-Maut ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Dies entschied heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die geplante Abgabe diskriminiere Fahrzeughalter aus dem Ausland, so die Richter. Dem Verfahren war eine Klage Österreichs vorangegangen. Die Einführung der Maut nach dem jetzigen Modell ist somit nicht mehr möglich.
1. Gericht: Mautpläne diskriminieren ausländische Fahrzeugbesitzer
2. EuGH-Generalanwalt hatte Abweisung der Klage empfohlen
Gericht: Mautpläne diskriminieren ausländische Fahrzeugbesitzer
Eigentlich war die Maut schon vor vier Jahren beschlossen worden. Daraufhin hatte jedoch Brüssel ein Verfahren gegen die Bundesrepublik wegen der Verletzung von EU-Recht eröffnet, weshalb man die Gesetze nicht umsetzen konnte. Nach kleineren Zugeständnissen der Bundesregierung gab es schließlich 2016 von der EU grünes Licht. Damit wollte sich Österreich jedoch nicht zufrieden geben und zog vor Gericht. Das Land argumentierte, die Maut in der geplanten Form diskriminiere ausländische Fahrzeugbesitzer, weil deutsche Autofahrer über die KFZ-Steuer voll entlastet würden. Die Niederlande schlossen sich der Klage Österreichs an.
Urteil |
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Das vollständige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur geplanten deutschen PKW-Maut vom Juni 2019 können Sie mit einem Klick auf "mehr dazu" abrufen. |
EuGH-Generalanwalt hatte Abweisung der Klage empfohlen
Die heute verkündete Entscheidung kam für zahlreiche Beobachter trotzdem überraschend, da noch im Februar der EuGH-Generalanwalt Nils Wahl die Abweisung der Klage Österreichs empfohlen hatte. Üblicherweise folgt das Gericht der Empfehlung des Generalanwalts. Die nun verkündete Entscheidung bedeutet somit auch einen herben Rückschlag für Verkehrsminister Andreas Scheuer, der die heiklen Pläne seines Vorgängers und Parteikollegen umsetzen wollte. Denn nicht zuletzt Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte darauf gepocht, dass kein Inländer bei dem geplanten Mautprojekt draufzahlen müsse. Im TV-Wahlkampfduell 2013 hatte sie versprochen: „Mit mir wird es keine PKW-Maut geben.“