home Gesundheit, Politik Bis zu 2.500 Euro Bußgeld möglich: Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht

Bis zu 2.500 Euro Bußgeld möglich: Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht

Zur stärkeren Eindämmung von Masern-Erkrankungen in Deutschland wird im kommenden Jahr eine Impfpflicht in Schulen und Kindergärten eingeführt. Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese gegen Masern geimpft sind. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro. So sieht es ein Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, dass der Bundestag heute beschloss und das zum 1. März 2020 in Kraft treten soll. Für Kinder, die jetzt schon in einer Kita oder Schule sind, müssen die Eltern bis zum 31. Juli 2021 nachweisen, dass die Kinder geimpft sind oder die Masern bereits hatten.

AfD stimmt gegen Masernschutzgesetz

Die Impfpflicht soll auch für Tagesmütter sowie für Bewohner und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften sowie Gesundheitseinrichtungen gelten. Ausnahmen gelten nur für unter Einjährige, weil diese noch keine Impfungen erhalten sollen, sowie Menschen, die keine Impfungen vertragen. „Masernschutz ist Kinderschutz“, sagte Spahn heute im Bundestag. Gleichzeitig verteidigte er die Impfpflicht gegen die Kritik großer Teile der Opposition. Die Koalitionsparteien und die FDP hatten dem Gesetz in zweiter Lesung zugestimmt. Die AfD stimmte dagegen, Grüne und Linke enthielten sich. Bei der namentlichen Schlussabstimmung votierten 459 Abgeordnete für das Gesetz, 89 dagegen. 105 enthielten sich der Stimme.

INFO-BOX:
Masernschutzgesetz
Den vollständigen Text des heute vom Bundestag beschlossenen Masernschutzgesetzes können Sie mit einem Klick auf „mehr dazu“ einsehen (PDF).
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„Impfungen sind effektiv, sind sicher, verhindern Leid und Tod. Aber Kinder können nicht selbst bestimmen, ob sie geimpft werden. Es ist unsere Pflicht, die Schwächsten zu schützen, so wie Säuglinge und chronisch Kranke“, sagte der FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann. Allerdings würde mit dem Gesetz auch „wichtigen Menschen in Kitas und Schulen“ eine Dokumentationsbürokratie aufgebürdet, zudem müssten diese sich fortan „mit widerborstigen Eltern herumschlagen“. Gesine Lötzsch von den Linken sowie Kordula Schulz-Asche von den Grünen bemängelten, dass der öffentliche Gesundheitsdienst in den vergangenen Jahren „kaputtgespart“ worden sei. So habe man beispielsweise ein Drittel des Personals in Gesundheitsämtern abgebaut, denen Verdachtsfälle von Maserninfektionen gemeldet werden müssen. Zudem fehle in dem Gesetz eine „umfassende Impfstrategie“. Der AfD-Abgeordnete Detlev Spangenberg sagte, Impfungen müssten freiwillig bleiben.

WHO: Jedes neunte Kleinkind nicht vollständig geschützt

In diesem Jahr sind in Deutschland bisher 501 Menschen an Masern erkrankt, wie das Robert-Koch-Institut (RKI) mitteilte. Masern gehören zu den ansteckendsten Krankheiten überhaupt, so die Bundesregierung. Um die Zirkulation der Erreger zu verhindern, sei bei mindestens 95 Prozent der Bevölkerung eine entsprechende Immunität erforderlich. Deutschland habe die nötigen Impfquoten aber bisher nicht erreicht. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben zuletzt zwar mehr als 97 Prozent der Kinder die erste Impfung gegen Masern erhalten, aber nur etwa 93 Prozent der Schulanfänger die wichtige zweite. Ohne sie ist der Schutz aber nicht ausreichend. Bei der zweiten Impfung handelt es sich nicht um eine Auffrischung, sondern um eine Wiederholung. Erst dann ist eine Immunisierung gewährleistet.

Eine Umfrage der Techniker Krankenkasse hatte im vergangenen Monat ergeben, dass rund elf Prozent der 2016 geborenen Kinder bis zu ihrem zweiten Geburtstag nur unvollständig gegen Masern geimpft waren. Damit ist bundesweit jedes neunte Kleinkind nicht bis zum von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Alter vollständig gegen Masern geschützt. Rund 7,5 Prozent dieses Jahrgangs haben sogar überhaupt keine Impfung gegen die Krankheit, die zu schweren Gehirnentzündungen oder sogar zum Tod führen kann.