Bundeswahlleiter Georg Thiel liegt Einspruch gegen das Bundestagswahlergebnis in der Hauptstadt ein. Grund dafür sind die Wahlpannen in Berlin. In bestimmten Wahlkreisen habe es Wahlfehler gegeben, die vermeidbar gewesen wären, teilte eine Sprecherin Thiels am Freitag in Wiesbaden mit.
Berlin: Lange Schlangen und fehlende Stimmzettel
Bundeswahlleiter |
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Der Bundeswahlleiter organisiert und überwacht die politischen Wahlen und Wahlvorbereitungen in Deutschland auf Bundesebene. Dazu gehören die Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum EU-Parlament auf dem Gebiet der Bundesrepublik. Traditionell übernimmt der Präsident des Statistischen Bundesamtes das Amt des Bundeswahlleiters. |
Bei der Wahl zum Bundestag, zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September gab es in Berlin gleich mehrere Pannen. So gingen in einigen Wahllokalen die Stimmzettel aus, in anderen lagen zunächst die falschen aus. Vor manchen Wahlorten bildeten sich zudem lange Schlangen, sodass manche Wähler erst nach der offiziellen Schließung der Wahllokale um 18 Uhr ihre Stimme abgeben konnten.
Unter Berufung auf einen „Geheimbericht“ der inzwischen zurückgetretenen Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis berichtete „Business Insider“ von Problemen bei der Abgeordnetenhauswahl in jedem Zehnten der insgesamt 2.000 Berliner Wahllokale. Bei der Bundestagswahl kam es dem Bericht zufolge in 94 Wahllokalen zu Problemen bei der Stimmabgabe.
Einsprüche auch gegen Abgeordnetenhauswahl
Wie das rbb-Inforadio ebenfalls am Freitag berichtete, wird auch die Berliner Senatsverwaltung Einspruch gegen das Ergebnis der Berliner Abgeordnetenhauswahl beim Berliner Verfassungsgerichtshof einlegen. Dies bestätigte ein Sprecher von Innensenator Andreas Geisel (SPD) gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Demnach soll der Schritt am Montag erfolgen. Die Senatsinnenverwaltung habe die Rechtsaufsicht über diese Wahl und könne Einspruch einlegen, wenn es Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten gebe, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung hätten. Ende Oktober hatte Geisel gesagt, man wolle zunächst das amtliche Endergebnis abwarten und sich dann über weitere Schritte beraten.
Zuvor hatte bereits die Landeswahlleitung einen Einspruch beim Verfassungsgerichtshof angekündigt. In zwei von 78 Wahlkreisen habe es Rechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, hieß es. Möglich ist in den beiden Wahlkreisen in Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf nun eine Wiederholung der Wahl. Darüber muss dann der Verfassungsgerichtshof nach Prüfung der Vorgänge entscheiden.