home Auto, Politik Bußgeldkatalog: Bundesrat billigt höhere Strafen für Raser und Falschparker

Bußgeldkatalog: Bundesrat billigt höhere Strafen für Raser und Falschparker

Raser und Falschparker müssen künftig deutlich mehr zahlen, wenn sie erwischt werden. Der Bundesrat beschloss am Freitag dahingehende Änderungen am Bußgeldkatalog. Ziel sei es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und insbesondere Radfahrer und Fußgänger besser zu schützen. Die Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren bleiben hingegen unangetastet. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss die Verordnung nun noch unterschreiben.

Auch „Autoposer“ müssen mehr Strafe zahlen

Die Änderungen treten anschließend laut Verordnung drei Wochen nach der Verkündigung in Kraft. Dies soll noch im Herbst der Fall sein. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden. Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne), sprach von einem starken Signal für die Verkehrssicherheit. Bei der Ausarbeitung der Bußgelder habe es sinnvolle Kompromisse gegeben. Vorausgegangen waren dem heutigen Beschluss lange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Die Grünen wollten ursprünglich schärfere Regeln für den Führerscheinentzug, seien an dem Punkt aber über ihren Schatten gesprungen. Bundesverkehrsminister Scheuer hatte sich im Gegenzug kompromissbereit bei der Erhöhung der Bußgelder gezeigt.

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Verwarngelder für Autofahrer, die 20 km/h zu schnell fahren, werden mit dem neuen Bußgeldkatalog auf 70 Euro bei Verstößen innerorts und 60 Euro außerorts verdoppelt. Wer bis zu 30 km/h zu schnell ist, zahlt künftig innerorts 180 statt 100 Euro und außerorts 150 statt 80 Euro. Für das Parken in Halte- oder Parkverbotszonen werden künftig 55 statt bisher 15 Euro fällig. Wer mit dem Auto auf Geh- oder Radwegen sowie in zweiter Reihe parkt, muss mit bis zu 110 Euro Strafe rechnen.

LKW müssen künftig beim Rechtsabbiegen grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit fahren, um Fußgänger und Radfahrer nicht zu gefährden. Das unerlaubte Nutzen oder Nichtbilden einer Rettungsgasse wird künftig mit einem Bußgeld von bis zu 320 Euro geahndet. Hinzu kommt ein Monat Fahrverbot. Und auch den sogenannten „Autoposern“ geht es künftig deutlicher an den Geldbeutel. Das „Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das belästigende unnütze Hin- und Herfahren“ kostet Poser künftig bis zu 100 statt bisher maximal 20 Euro.

Hermann fordert grundlegende Reform der StVO

Bereits vor der Entscheidung des Bundesrats hatten die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowie der ADAC deutlich mehr Kontrollen zu Ahndung von Verkehrsdelikten gefordert. Flankierend zur Bußgelderhöhung müsse das Risiko für Raser erhöht werden, erwischt zu werden, sagte GdP-Chef Oliver Malchow gegenüber den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Andernfalls könnte die erwünschte präventive Wirkung des verschärften Bußgeldkatalogs teilweise ins Leer laufen. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sprach sich für eine grundlegende Reform der Straßenverkehrsordnung aus. Statt wie bisher einen möglichst fließenden Autoverkehr in den Mittelpunkt zu stellen, müssten Verkehrssicherheit und Umweltfragen ins Zentrum rücken.

Auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) sieht die Novelle nur als „Trippelschritt“. Die Straßenverkehrsordnung privilegiere „nach wie vor das Auto und behindert Kommunen, die Straßen schnell fahrradfreundlich umzugestalten“. Die vorgesehenen Bußgelder für das Halten auf Schutzstreifen, für das Halten und Parken auf Radfahrsteifen sowie das Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit rechtsabbiegender LKW bewertete allerdings auch der ADFC positiv.