home Sport Hochrisikospiele: DFL kann an Kosten für Polizeieinsätze beteiligt werden

Hochrisikospiele: DFL kann an Kosten für Polizeieinsätze beteiligt werden

Bisher musste die Allgemeinheit für Mehrkosten aufkommen, die durch die Absicherung von Hochrisikospielen beim Fußball entstanden. Nun hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen entschieden, dass grundsätzlich auch die Deutsche Fußball Liga (DFL) an den Kosten beteiligt werden darf, und damit ein Urteil aus dem Mai vergangenen Jahres aufgehoben, gegen das das Land Bremen in Revision gegangen war. Zuvor hatte man dem Verband Polizeileistungen anteilig in Rechnung gestellt.

Bremen stellt rund zwei Millionen Euro in Rechnung

Diese Gebührenforderungen wurden von den Richtern des OVG in einem Urteil am Mittwoch für rechtens erklärt. Nach Ansicht des Gerichts sind die Fußballspiele auch aufgrund der Sicherheitsleistungen der Polizei wirtschaftlich erfolgreich. Dass Sicherheit eine Kernaufgabe des Staates sei, schließe eine Kostenbeteiligung seitens der Liga nicht aus. Die DFL hatte bisher abgelehnt, sich an den Ausgaben für Polizeieinsätze im Zusammenhang mit Fußballspielen zu beteiligen. Nach Ansicht von DFL-Präsident Reinhard Rauball ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Sache des Staates. Dieser habe also auch die Kosten dafür zu tragen.

Innensenator Ulrich Mäurer
© bremen.de / Freie Hansestadt Bremen

Das sieht man bei der Landesregierung anders. Der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hält es für gerechtfertigt, dass die DFL an den Ausgaben beteiligt wird. „Wenn man sehr viel Geld mit der Durchführung der Liga verdient, ist es angemessen, nicht alle Kosten der Allgemeinheit in Rechnung zu stellen“, so Mäurer. Die Landesregierung hat der Liga deshalb mehrere Rechnungen zukommen lassen, die sich mittlerweile auf rund zwei Millionen Euro belaufen.

DFL hatte im ersten Prozess Recht bekommen

Im aktuellen Prozess ging es um eine Kostenbeteiligung in Höhe von knapp 426.000 Euro für die Ausgaben der Absicherung des Nordderbys zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV am 19. April 2015. Die DFL hatte gegen den Bescheid geklagt. Dass die Liga nun zahlt, ist trotz des neuen Urteils unwahrscheinlich. Zum einen hatte sie in erster Instanz noch gegen das Land Bremen gewonnen, zum anderen wurde die Entscheidung vom OVG Bremen zur Revision zugelassen. Dass sich die Streitparteien in Bälde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wiedersehen, ist deshalb wahrscheinlich. Beide Seiten hatten angekündigt, im Falle einer Niederlage vor die nächste Instanz ziehen zu wollen.

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