Während bei Gegnern von Freihandelsabkommen wie CETA und TTIP heute Feierlaune herrscht, dürfte die Stimmung bei Vertretern der EU-Kommission gedrückt sein. Grund ist ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der Brüssels Position beim Abschluss von Handelsabkommen schwächt. Demnach sollen auch nationale Parlamente über die Verträge entscheiden dürfen (siehe auch Info-Box).
1. EU-Staaten konnten Ratifizierung bisher nicht blockieren
2. Urteil herbe Niederlage für EU-Kommission
EU-Staaten konnten Ratifizierung bisher nicht blockieren
EuGH-Urteil |
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Als Begründung für das Veto-Recht führt das EuGH Vertragsklauseln an, die nationalen Gerichten Kompetenzen entziehen. Das ist beispielsweise bei der Klärung von Streits zwischen Investoren und Staaten durch Schiedsgerichte der Fall, wie es in einigen Freihandelsabkommen vorgesehen ist. Ob die EU-Mitglieder ihre Zuständigkeit hier abgeben, könne nicht allein von der Kommission entschieden werden.
Urteil herbe Niederlage für EU-Kommission
Gegner von TTIP und CETA begrüßten die Entscheidung der Richter, kritisierten aber, dass diese viel zu spät käme. Nach Ansicht der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hätte es eine wesentlich breitere öffentliche Diskussion um die Freihandelsabkommen gegeben, wäre ein Alleingang der EU von vornherein ausgeschlossen gewesen. Für die EU-Kommission ist das Urteil eine herbe Niederlage. Man befürchtet, dass eine EU-Handelspolitik nun schwerer zu realisieren sein wird, weil theoretisch schon das Nein eines Mitgliedsstaates das Ende für ein Abkommen bedeuten könnte. Der Bundesverband der Deutschen Industrie forderte mit Blick darauf, das Kompetenzgerangel zu beenden, um Sicherheit für Unternehmer und Verbraucher zu schaffen.