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Bundestag und Bundesrat beschließen Kohleausstieg bis 2038

Der Bundestag hat am Freitag den schrittweisen Kohleausstieg in Deutschland bis spätestens 2038 beschlossen. Das Parlament verabschiedete außerdem ein Gesetz, das Hilfen in Höhe von 40 Milliarden Euro für die Kohleländer vorsieht. Hinzu kommen weitere Milliarden-Entschädigungen für die Betreiber von Kohlekraftwerken. Nach dem Bundestag stimmte anschließend auch der Bundesrat dem Gesetz zum Kohleausstieg zu. Ziel ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien und das vergleichsweise klimafreundliche Gas ohne Härten für Regionen und Beschäftigte.

Abstimmung im Bundestag per „Hammelsprung“

INFO-BOX:
Pariser Klimaabkommen
Das Klimaabkommen von Paris wurde am 12. Dezember 2015 auf der dortigen UN-Klimakonferenz verabschiedet und trat am 4. November 2016 in Kraft. Es sieht die Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius (möglichst 1,5 Grad Celsius) gegenüber vorindustriellen Werten vor. Stand Oktober 2017 betrugen die Emissions-Reduktionen der Unterzeichnerstaaten jedoch nur ein Drittel dessen, was notwendig wäre, um dieses Ziel zu erreichen. Sollte diese Lücke nicht bis 2030 geschlossen werden, ist selbst das Zwei-Grad-Ziel unrealistisch.
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Die Abstimmung über das Gesetz im Bundestag fand per „Hammelsprung“ statt. Das Bundestagspräsidium war sich zuvor nicht einig, ob es bei der vorangegangenen normalen Abstimmung eine Mehrheit für den Gesetzentwurf gegeben habe, sagte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP). 314 Abgeordnete stimmten schließlich für das Gesetz, 237 dagegen, darunter FDP und AfD. Generell nutzte die Opposition die Beratungen, um die Gesetze der Großen Koalition zum Kohleausstieg scharf zu kritisieren. Grünen-Chefin Annalena Baerbock sagte, der Ausstieg komme viel zu spät. Dieser sei aus Gründen des Klimaschutzes bereits bis 2030 möglich und notwendig. Das Projekt der Regierung sei „zukunftsvergessen“. Die Grünen wollten daher nur den Hilfen für die Kohleregionen zustimmen, nicht aber dem Gesetz zum Kohleausstieg selbst. Der Linke-Energiepolitiker Lorenz Gösta Beutin warf der Regierung den Bruch des Pariser Klimaabkommens (siehe dazu auch Info-Box) vor. Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla kritisierte, die Bundesregierung vernichte mit dem Kohleausstieg mutwillig eine ganze Branche.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bezeichnete den Kohleausstieg im Bundestag als „Generationenprojekt“. Die Kohleverstromung werde bis spätestens 2038 rechtssicher, wirtschaftlich vernünftig und sozial verträglich beendet. „Das fossile Zeitalter in Deutschland geht mit dieser Entscheidung unwiderruflich zu Ende“. Während der Bundestag noch abstimmte, beriet auch der Bundesrat über das Kohlausstiegsgesetz und die Strukturhilfen. Die ostdeutschen Ministerpräsidenten lobten die Vorhaben. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und Sachsen-Anhalts Landeschef Reiner Haseloff (CDU) sprachen von einem historischen Tag für Deutschland und die Regionen, die seit Generationen vom Kohlabbau geprägt sind. Neben Brandenburg und Sachsen-Anhalt sollen die beschlossenen Hilfen auch Nordrhein-Westfalen und Sachsen zugutekommen. Vor anderthalb Jahren hatte eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission den Ausstieg bis spätestens 2038 vorgeschlagen. Kohlekraftwerke sollten ohnehin schrittweise vom Netz genommen werden, die Erreichung von vereinbarten Klimazielen macht aber einen schnelleren Ausstieg notwendig. Ansonsten wäre das letzte Kohlekraftwerk erst in den späten 2040er-Jahren vom Netz gegangen.

Greenpeace fordert schnelleren Kohleausstieg

Während den Beratungen kletterten Greenpeace-Aktivisten aus Protest gegen das Kohleausstiegsgesetz auf das Dach des Reichtages. Unter dem Schriftzug „Dem deutschen Volke“ brachten sie ein großes Transparent mit der Aufschrift „Eine Zukunft ohne Kohlekraft“ an. Der Kohleausstieg könne und müsse schneller gehen, so ihre Forderung. Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser nannte die Gesetze zum Kohleausstieg einen „historischen Fehler“. Die Bundesregierung will in den Jahren 2026, 2029 und 2032 die Folgen des Kohleausstiegs auf die Versorgungssicherheit und die Entwicklung der Strompreise überprüfen. Untersucht werden soll auch, ob die Reduzierung der Kohleverstromung vorgezogen werden und damit der Kohleausstieg schon bis 2035 erfolgen kann.