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Corona: Bundesrat stimmt neuem Infektionsschutzgesetz zu

In Deutschland gelten im Herbst und Winter wieder bestimmte Masken- und Testpflichten gegen Corona. Dies sehen neue Regeln zum Umgang mit der Pandemie vor, die der Bundesrat in Berlin beschlossen hat. Das Gesetz geht auf einen Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zurück. Es war vergangene Woche bereits im Bundestag beschlossen worden. Nun sei das Land „gut vorbereitet“, sagte Lauterbach.

Keine Maskenpflicht in Flugzeugen

INFO-BOX:
Infektionsschutzgesetz
Das Infektionsschutzgesetz wurde im Jahr 2000 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und trat am 1. Januar 2001 in Kraft. Es regelt den Infektionsschutz als spezielles Gebiet der Gefahrenabwehr. Die aktuellen Änderungen sowie weitere Informationen zum Infektionsschutzgesetz können Sie mit einem Klick auf „mehr dazu“ einsehen.
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Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz ist der Bund nur noch für einen Basisschutz zuständig. Die meisten Entscheidungen treffen die Länder. Ab 1. Oktober gelten die folgenden Regeln: Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht künftig im öffentlichen Fernverkehr, für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Maskenpflicht auf Flügen wird abgeschafft. Eine Masken- und Testnachweispflicht gilt für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen. Ebenso für Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten und bei Dienstleistern, die vergleichbare Leistungen erbringen.

In Gemeinschaftseinrichtungen wie Asylbewerberunterkünften, Haftanstalten, Kinderheimen sowie an Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich. Ursprünglich war in dem Gesetzesentwurf zudem vorgesehen, dass Corona-Erkrankte Schulgebäude nach einer Infektion nur mit einem negativen Test oder einem ärztlichen Attest wieder betreten dürfen – eine fünftägige Isolation hätte demnach nicht ausgereicht.

Diese Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, die über die Regelungen für Erwachsene am Arbeitsplatz hinausgeht, wurde nach teils heftiger Kritik aus den Ländern zurückgenommen. In der im Bundesrat zur Abstimmung gestellten Fassung strich man die Aufnahme des Coronavirus in eine Liste besonders gefährlicher Infektionskrankheiten (Paragraf 34, Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes) heraus.

Kampagne zu angepassten Corona-Impfstoffen geplant

Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen. Etwa die Maskenpflicht auch bei Draußen-Veranstaltungen, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht möglich sind, Besucher-Obergrenzen für Innen-Veranstaltungen sowie Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.

Geplant ist auch eine neue bundesweite Impfkampagne. Dabei will man über die Impfstoffe informieren, die an neue Virusvarianten angepasst sind. Zudem sollen Medikamente bei Covid-19-Erkrankten stärker zum Einsatz kommen und es bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben. Heime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern.